Garantieerklärung der WITA – Wilhelm Taake GmbH

– 5 Jahre Garantie / 2 Jahre Garantie –

 

Produktgruppe Hocheffizienz- Umwälzpumpen

Einleitung

In den vergangenen Jahren hat die WITA – Wilhelm Taake GmbH die Qualität ihrer Produkte kontinuierlich verbessert und damit die Betriebs- und Ausfallsicherheit wesentlich erhöht. Das erreichte Qualitätsniveau möchten wir durch die nachfolgende Garantieerklärung, die sowohl inhaltlich als auch zeitlich deutlich über die gesetzlichen Regelungen hinausgeht, an Sie und das von Ihnen belieferte Fachhandwerk weitergeben.

Garantiegegenstand

Die Garantie über 5 Jahre erstreckt sich ausschließlich auf original WITA gelabelte Produkte. Die 2 Jahre Garantie erstreckt sich ausschließlich auf ADELINO gelabelte Produkte.

Garantieumfang, Wartung

Die Garantie erstreckt sich ausschließlich auf Produkte, die in Deutschland installiert worden sind, die WITA an den Fachgroßhändler mit Sitz in Deutschland geliefert hat und die ab dem 01.10.2010 hergestellt worden sind. WITA garantiert, dass die ausgelieferten WITA-Produkte innerhalb eines Zeitraumes von 5 Jahren ab Auslieferung frei von Material- oder Verarbeitungsfehlern sein werden.

Die Garantie erstreckt sich auf die gelieferten Geräte mit allen Teilen; ausgenommen sind jedoch natürliche Abnutzung oder natürlicher Verschleiß (DIN 31051/DIN-EN 13306) aller drehenden bzw. dynamisch beanspruchten Bauteile einschließlich spannungsbelasteter Elektronik-Komponenten.

Die Garantie wird in der Form geleistet, dass neue Pumpen oder Ersatzteile von Pumpen frei von WITA an den Fachgroßhändler oder einem von ihm benannten Empfänger geliefert werden. Die Entscheidung, ob das komplette Produkt oder ein Ersatzteil geliefert wird, bestimmt ausschließlich die WITA GmbH.

Die Garantie umfasst allein den Materialersatz und nicht die Ein- und Ausbaukosten und auch nicht andere Kosten, die über die Kosten des Materialersatzes hinausgehen. Weitergehende Ansprüche, insbesondere solche auf Schadensersatz, sind von dieser Garantie ausgeschlossen.

Diese Garantieerklärung wird unter der Bedingung gegeben, dass das Produkt nach dem Stand der Technik und nach den jeweils gültigen WITA-Einbau- und Gewährleistungsbedingungen eingebaut und betrieben wird und dass die Anlage in der das Produkt eingebaut ist, durch ein geeignetes Fachunternehmen regelmäßig inspiziert und gewartet und diese Wartung auch nachweislich dokumentiert wird (Wartungsvertrag).

Ansprüche aus dieser Garantie sind damit ausgeschlossen, wenn das Produkt Schäden oder Verschleißerscheinungen aufweist, die durch einen von der normalen Bestimmung und den Vorgaben unseres Unternehmens abweichenden Gebrauch verursacht sind oder das Produkt Merkmale aufweist, die auf Reparaturen oder sonstige Eingriffe durch von WITA nicht autorisierte Fachhandwerker schließen lassen.

Garantiezeit

Die Garantiedauer beträgt für WITA-Produkte 5 Jahre und für ADELINO Produkte 2 Jahre und beginnt mit dem Tag der Herstellung. Maßgeblich ist das Herstellungsdatum auf dem Typenschild. Berücksichtigt werden alle Garantieansprüche, welche innerhalb der Garantiezeit bei WITA eingehen. Sämtliche Ansprüche aus dieser Garantievereinbarung verjähren spätestens 1 Jahr nach dem Garantiefall. 

Abwicklung/Herausgabe

Zeigen sich innerhalb der Garantiezeit Fehler in Material, Verarbeitung oder Leistung des Garantiegegenstandes, so sind Garantieansprüche unverzüglich geltend zu machen.

Zur Entgegennahme von Garantieansprüchen ist nur die WITA – Wilhelm Taake GmbH befugt. Die Kosten sowie das Risiko eines Verlustes oder einer Beschädigung auf dem Wege zu oder von der Stelle, welche die Garantieansprüche entgegennimmt, trägt der Fachgroßhändler.

WITA leistet aus dieser Garantieerklärung, nachdem der Fachgroßhändler die defekte Ware kostenfrei an WITA übersandt hat, es sei denn, WITA verzichtet auf die Übersendung. Mit Garantieleistung wird WITA-Eigentümer der ersetzten Teile.

Garantieansprüche werden nur berücksichtigt, wenn mit der Inanspruchnahme zugleich der vollständig ausgefüllte Retourenschein vorgelegt wird. Eine vorherige Anforderung einer ID-Nummer ist zwingend vorgeschrieben. Dieser Retourenschein kann bei WITA angefordert werden.

Ausschluss der Garantie

Garantieansprüche können nicht berücksichtigt werden, wenn das Gerät bzw. der Garantiegegenstand nicht spezifikationsgemäß betrieben wird, durch den Einfluss höherer Gewalt oder durch Umwelteinflüsse (Frost, Überspannung, unzulässige Medien) beschädigt oder zerstört ist, durch unsachgemäße Behandlung insbesondere Nichtbeachtung der Betriebs- und Einbauanleitung, oder durch unterlassene Wartung und deren Dokumentation, durch nicht hierfür autorisierte Werkstätten oder andere Personen geöffnet oder repariert worden ist, außen mechanische Beschädigungen irgendwelcher Art aufweist, wenn die Anlage, in der die Pumpe eingebaut ist oder war, zum Zeitpunkt des Garantiefalles nicht nach dem Stand und den Regeln der Technik verlegt oder errichtet ist, wenn das Typenschild manipuliert, entfernt oder unleserlich ist. WITA behält sich das Recht vor, die Pumpe oder die Anlage, in der die Pumpe installiert war, durch einen unabhängigen Sachverständigen überprüfen zu lassen.

Ergänzende Regelungen

Die vorstehenden Bestimmungen regeln das Rechtsverhältnis zwischen WITA und dem Fachgroßhändler mit Sitz in Deutschland. Weitergehende Garantieansprüche, insbesondere für Schäden und Verluste, gleich welcher Art, die durch den Garantiegegenstand oder durch dessen Gebrauch entstehen, sind ausgeschlossen.

WITA stellt den Fachgroßhändler als Verkäufer des Garantiegegenstandes gegenüber dessen Abnehmern im Rahmen dieser Garantievereinbarung frei.

Hausserien und Auftragsfertigungen haben generell 2 Jahre. Davon abweichende Zeiträume sind individuell zu vereinbaren.

Diese Garantie unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.