




{"id":4099,"date":"2016-10-17T16:18:43","date_gmt":"2016-10-17T14:18:43","guid":{"rendered":"http:\/\/www.wita.de\/?page_id=4099"},"modified":"2024-02-09T13:32:33","modified_gmt":"2024-02-09T12:32:33","slug":"agb","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/www.wita.de\/pl\/agb\/","title":{"rendered":"Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen"},"content":{"rendered":"<div class=\"wpb-content-wrapper\"><p>[vc_row][vc_column][vc_column_text]<\/p>\n<h1>Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen<\/h1>\n<p>[\/vc_column_text][\/vc_column][\/vc_row][vc_row][vc_column width=&#8221;1\/2&#8243;][vc_column_text]<strong>\u00a7 1 Geltungsbereich<\/strong><\/p>\n<p>(1) Diese Verkaufsbedingungen gelten ausschlie\u00dflich gegen\u00fcber Unternehmern, juristischen Personen des \u00f6ffentlichen Rechts oder \u00f6ffentlich-rechtlichen Sonderverm\u00f6gens im Sinne von\u00a0\u00a7 310 Abs. 1 BGB. Entgegenstehende oder von unseren Verkaufsbedingungen abweichende Bedingungen des K\u00e4ufers erkennen wir nur an, wenn wir ausdr\u00fccklich schriftlich der Geltung zustimmen.<\/p>\n<p>(2) Diese Verkaufsbedingungen gelten auch f\u00fcr alle zuk\u00fcnftigen Gesch\u00e4fte mit dem K\u00e4ufer, soweit es sich um Rechtsgesch\u00e4fte verwandter Art handelt.<\/p>\n<p><strong>\u00a7 2 Angebote und Vertragsabschluss<\/strong><\/p>\n<p>(1) Unsere Angebote nach \u00a7 145 BGB sind freibleibend und unverbindlich. Dies gilt auch, wenn wir dem K\u00e4ufer Kataloge, technische Dokumentationen (z. Bsp. Zeichnungen, Pl\u00e4ne, Berechnungen, Kalkulationen, Verweisungen auf DIN-Normen), sonstige Produktbeschreibungen<\/p>\n<p>oder Unterlagen \u2013 auch in elektronischer Form \u2013 \u00fcberlassen haben, an denen wir uns Eigentums- und Urheberrechte vorbehalten.<\/p>\n<p>(2) Die Bestellung der Ware durch den K\u00e4ufer gilt als verbindliches Vertragsangebot. Sofern sich aus der Bestellung nichts anderes ergibt, sind wir berechtigt, dieses Vertragsangebot innerhalb von 14 Tagen nach seinem Zugang bei uns anzunehmen.<\/p>\n<p>(3) Die Annahme kann entweder schriftlich (z. B. durch Auftragsbest\u00e4tigung) oder durch Auslieferung der Ware an den K\u00e4ufer erkl\u00e4rt werden.<\/p>\n<p><strong>\u00a7 3 \u00dcberlassene Unterlagen<\/strong><\/p>\n<p>An allen im Zusammenhang mit der Auftragserteilung dem Besteller \u00fcberlassenen Unterlagen, wie z.B. Kalkulationen, Zeichnungen etc. behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor. Diese Unterlagen d\u00fcrfen Dritten nicht zug\u00e4nglich gemacht werden, es sei denn, wir erteilen dazu dem Besteller unsere ausdr\u00fcckliche schriftliche Zustimmung. Soweit wir das Angebot des Bestellers nicht innerhalb der Frist von \u00a7 2 annehmen, sind uns diese Unterlagen unaufgefordert unverz\u00fcglich zur\u00fcckzusenden.<\/p>\n<p><strong>\u00a7 4 Preise und Zahlung<\/strong><\/p>\n<p>(1) Sofern nichts Gegenteiliges schriftlich vereinbart wird, gelten unsere Preise ab Werk ausschlie\u00dflich Verpackung und zuz\u00fcglich Umsatzsteuer in jeweils g\u00fcltiger H\u00f6he. Kosten der Verpackung werden gesondert in Rechnung gestellt.<\/p>\n<p>(2) Die Zahlung des Kaufpreises hat ausschlie\u00dflich auf das umseitig genannte Konto zu erfolgen. Der Abzug von Skonto ist nur bei schriftlicher besonderer Vereinbarung zul\u00e4ssig.<\/p>\n<p>(3) Sofern nichts anderes vereinbart wird, ist der Kaufpreis innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsstellung zahlbar. Verzugszinsen werden in H\u00f6he von 9 % \u00fcber dem jeweiligen Basiszinssatz p. a. berechnet. Die Geltendmachung eines h\u00f6heren Verzugsschadens bleibt vorbehalten.<\/p>\n<p>(4) Sofern keine Festpreisabrede getroffen wurde, bleiben angemessene Preis\u00e4nderungen wegen unver\u00e4nderter Lohn-, Material- und Vertriebskosten f\u00fcr Lieferungen, die 3 Monate oder sp\u00e4ter nach Vertragsabschluss erfolgen, vorbehalten.<\/p>\n<p>(5) Wird nach Abschluss des Vertrags erkennbar (z.B. durch Antrag auf Er\u00f6ffnung eines Insolvenzverfahrens), dass unser Anspruch auf den Kaufpreis durch mangelnde Leistungsf\u00e4higkeit des K\u00e4ufers gef\u00e4hrdet wird, sind wir nach den gesetzlichen Vorschriften zur Leistungsverweigerung und \u2013 gegebenenfalls nach Fristsetzung \u2013 zum R\u00fccktritt vom Vertrag berechtigt (\u00a7\u00a0<a href=\"https:\/\/beck-online.beck.de\/?typ=reference&amp;y=100&amp;g=BGB&amp;p=321\">321<\/a> BGB). Bei Vertr\u00e4gen \u00fcber die Herstellung unvertretbarer Sachen (Einzelanfertigungen) k\u00f6nnen wir den R\u00fccktritt sofort erkl\u00e4ren; die gesetzlichen Regelungen \u00fcber die Entbehrlichkeit der Fristsetzung bleiben unber\u00fchrt.<\/p>\n<p><strong>\u00a7 5 Aufrechnung und Zur\u00fcckbehaltungsrechte<\/strong><\/p>\n<p>Dem K\u00e4ufer stehen Aufrechnungs- oder Zur\u00fcckbehaltungsrechte nur insoweit zu, als sein Anspruch rechtskr\u00e4ftig festgestellt oder unbestritten ist. Zur Aus\u00fcbung eines Zur\u00fcckbehaltungsrechtes ist der K\u00e4ufer nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverh\u00e4ltnis beruht.<\/p>\n<p><strong>\u00a7 6 Lieferzeit<\/strong><\/p>\n<p>(1) Der Beginn der von uns angegebenen Lieferzeit setzt die rechtzeitige und ordnungsgem\u00e4\u00dfe Erf\u00fcllung der Verpflichtungen des Bestellers voraus. Die Einrede des nicht erf\u00fcllten Vertrages bleibt vorbehalten.<\/p>\n<p>(2) Sofern wir verbindliche Lieferfristen aus Gr\u00fcnden, die wir nicht zu vertreten haben, nicht einhalten k\u00f6nnen (Nichtverf\u00fcgbarkeit der Leistung), werden wir den K\u00e4ufer hier\u00fcber unverz\u00fcglich informieren\u00a0und gleichzeitig die voraussichtliche, neue Lieferfrist mitteilen.\u00a0Ist die Leistung auch innerhalb der neuen Lieferfrist nicht verf\u00fcgbar, sind wir berechtigt, ganz oder teilweise vom Vertrag zur\u00fcckzutreten. Eine bereits erbrachte Gegenleistung des K\u00e4ufers werden wir unverz\u00fcglich erstatten. Eine Nichtverf\u00fcgbarkeit der Leistung\u00a0liegt\u00a0beispielsweise bei nicht rechtzeitiger Selbstbelieferung durch unseren Zulieferer vor, wenn wir ein kongruentes Deckungsgesch\u00e4ft abgeschlossen haben, bei sonstigen St\u00f6rungen in der Lieferkette etwa aufgrund h\u00f6herer Gewalt oder wenn wir im Einzelfall zur Beschaffung nicht verpflichtet sind.<\/p>\n<p>(3) Kommt der K\u00e4ufer in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten, so sind wir berechtigt, den uns insoweit entstehenden Schaden, einschlie\u00dflich etwaiger Mehraufwendungen ersetzt zu verlangen. Weitergehende Anspr\u00fcche bleiben vorbehalten. Sofern vorstehende Voraussetzungen vorliegen, geht die Gefahr eines zuf\u00e4lligen Unterganges oder einer zuf\u00e4lligen Verschlechterung der Kaufsache in dem Zeitpunkt auf den K\u00e4ufer \u00fcber, in dem dieser in Annahme- oder Schuldnerverzug geraten ist.<\/p>\n<p>(4) Wir haften im Fall des von uns nicht vors\u00e4tzlich oder grob fahrl\u00e4ssig herbeigef\u00fchrten Lieferverzuges f\u00fcr jede vollendete Woche Verzug im Rahmen einer pauschalisierten Verzugsentsch\u00e4digung in H\u00f6he von 3 % des Lieferwertes, maximal jedoch nicht mehr als 15 % des Lieferwertes.<\/p>\n<p>(5) Weitere gesetzliche Anspr\u00fcche und Rechte des K\u00e4ufers wegen eines Lieferverzuges bleiben unber\u00fchrt.<\/p>\n<p><strong>\u00a7 7 Gefahr\u00fcbergang bei Versendung<\/strong><\/p>\n<p>(1) Wird die Ware auf Wunsch des K\u00e4ufer an diesen versandt, so geht mit der Absendung an den K\u00e4ufer, sp\u00e4testens mit Verlassen des Werks \/ Lagers die Gefahr des zuf\u00e4lligen Unterganges oder der zuf\u00e4lligen Verschlechterung der Ware auf den K\u00e4ufer \u00fcber. Dies gilt unabh\u00e4ngig davon, ob die Versendung der Ware vom Erf\u00fcllungsort erfolgt oder wer die Frachtkosten tr\u00e4gt.<\/p>\n<p>(2) Die Gefahr des zuf\u00e4lligen Untergangs und der zuf\u00e4lligen Verschlechterung der Ware geht sp\u00e4testens mit der \u00dcbergabe auf den K\u00e4ufer \u00fcber. Beim Versendungskauf geht jedoch die Gefahr des zuf\u00e4lligen Untergangs und der zuf\u00e4lligen Verschlechterung der Ware sowie die Verz\u00f6gerungsgefahr bereits mit Auslieferung der Ware an den Spediteur, den Frachtf\u00fchrer oder der sonst zur Ausf\u00fchrung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt \u00fcber. Soweiteine Abnahme vereinbart ist, ist diese f\u00fcr den Gefahr\u00fcbergang ma\u00dfgebend. Auch im \u00dcbrigen gelten f\u00fcr eine vereinbarte Abnahme die gesetzlichen Vorschriften des Werkvertragsrechts entsprechend. Der \u00dcbergabe bzw. Abnahme steht es gleich, wenn der K\u00e4ufer im Verzug der Annahme ist.<\/p>\n<p><strong>\u00a7 8 Eigentumsvorbehalt<\/strong><\/p>\n<p>(1) Wir behalten uns das Eigentum an der gelieferten Sache bis zur vollst\u00e4ndigen Zahlung s\u00e4mtlicher Forderungen aus dem Liefervertrag vor. Dies gilt auch f\u00fcr alle zuk\u00fcnftigen Lieferungen, auch wenn wir uns nicht stets ausdr\u00fccklich hierauf berufen. Wir sind berechtigt, die Kaufsache zur\u00fcckzuverlangen, wenn der K\u00e4ufer sich vertragswidrig verh\u00e4lt.<\/p>\n<p>(2) Die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren d\u00fcrfen vor vollst\u00e4ndiger Bezahlung der gesicherten Forderungen weder an Dritte verpf\u00e4ndet, noch zur Sicherheit \u00fcbereignet werden. Der K\u00e4ufer hat uns unverz\u00fcglich schriftlich zu benachrichtigen, wenn ein Antrag auf Er\u00f6ffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt oder soweit Zugriffe Dritter\u00a0(z.B. Pf\u00e4ndungen) auf die uns geh\u00f6renden Waren erfolgen.<\/p>\n<p>(3) Der K\u00e4ufer ist verpflichtet, solange das Eigentum noch nicht auf ihn \u00fcbertragen ist, die Kaufsache pfleglich zu behandeln. Insbesondere ist er verpflichtet, dieses auf eigene Kosten gegen Diebstahl-, Feuer- und Wassersch\u00e4den ausreichend zum Neuwert zu versichern (Hinweis: nur zul\u00e4ssig bei Verkauf hochwertiger G\u00fcter). M\u00fcssen Wartungs- und Inspektionsarbeiten durchgef\u00fchrt werden, hat der K\u00e4ufer diese auf eigene Kosten rechtzeitig auszuf\u00fchren. Solange das Eigentum noch nicht \u00fcbergegangen ist, hat uns der K\u00e4ufer unverz\u00fcglich schriftlich zu benachrichtigen, wenn der gelieferte Gegenstand gepf\u00e4ndet oder sonstigen Eingriffen Dritter ausgesetzt ist. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, uns die gerichtlichen und au\u00dfergerichtlichen Kosten einer Klage gem. \u00a7 771 ZPO zu erstatten, haftet der K\u00e4ufer f\u00fcr den uns entstandenen Ausfall.<\/p>\n<p>(4) Der K\u00e4ufer ist zur Weiterver\u00e4u\u00dferung der Vorbehaltsware im normalen Gesch\u00e4ftsverkehr berechtigt. Die Forderungen des Abnehmers aus der Weiterver\u00e4u\u00dferung der Vorbehaltsware tritt der K\u00e4ufer schon jetzt an uns in H\u00f6he des mit uns vereinbarten Faktura-Endbetrages (einschlie\u00dflich Umsatzsteuer) ab. Diese Abtretung gilt unabh\u00e4ngig davon, ob die Kaufsache ohne oder nach Verarbeitung weiterverkauft worden ist. Der K\u00e4ufer bleibt zur Einziehung der Forderung auch nach der Abtretung erm\u00e4chtigt. Unsere Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt davon unber\u00fchrt. Wir werden jedoch die Forderung nicht einziehen, solange der K\u00e4ufer seinen Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erl\u00f6sen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug ist und insbesondere kein Antrag auf Er\u00f6ffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt ist oder Zahlungseinstellung vorliegt (Anmerkung: Diese Klausel entf\u00e4llt, wenn kein verl\u00e4ngerter Eigentumsvorbehalt gewollt ist.)<\/p>\n<p>(5) Die Be- und Verarbeitung oder Umbildung der Kaufsache durch den K\u00e4ufer erfolgt stets Namens und im Auftrag f\u00fcr uns. In diesem Fall setzt sich das Anwartschaftsrecht des K\u00e4ufers an der Kaufsache an der umgebildeten Sache fort. Sofern die Kaufsache mit anderen, uns nicht geh\u00f6renden Gegenst\u00e4nden verarbeitet wird, erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verh\u00e4ltnis des objektiven Wertes unserer Kaufsache zu den anderen bearbeiteten Gegenst\u00e4nden zur Zeit der Verarbeitung. Dasselbe gilt f\u00fcr den Fall der Vermischung. Sofern die Vermischung in der Weise erfolgt, dass die Sache des K\u00e4ufers als Hauptsache anzusehen ist, gilt als vereinbart, dass der K\u00e4ufer uns anteilm\u00e4\u00dfig Miteigentum \u00fcbertr\u00e4gt und das so entstandene Alleineigentum oder Miteigentum f\u00fcr uns verwahrt. Zur Sicherung unserer Forderungen gegen den K\u00e4ufer tritt dieser auch solche Forderungen an uns ab, die ihm durch die Verbindung der Vorbehaltsware mit dem Grundst\u00fcck gegen einen Dritten erwachsen; wir nehmen diese Abtretung schon jetzt an.<\/p>\n<p>(6) Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Bestellers freizugeben, soweit ihr Wert die zu sichernden Forderungen um mehr als 20 % \u00fcbersteigt.<\/p>\n<p>(7) Bei vertragswidrigem Verhalten des K\u00e4ufers, insbesondere bei Nichtzahlung des f\u00e4lligen Kaufpreises, sind wir berechtigt, nach den gesetzlichen Vorschriften vom Vertrag zur\u00fcckzutreten oder\/und die Ware auf Grund des Eigentumsvorbehalts herauszuverlangen. Das Herausgabeverlangen beinhaltet nicht zugleich die Erkl\u00e4rung des R\u00fccktritts; wir sind vielmehr berechtigt, lediglich die Ware herauszuverlangen und uns den R\u00fccktritt vorzubehalten. Zahlt der K\u00e4ufer den f\u00e4lligen Kaufpreis nicht, d\u00fcrfen wir diese Rechte nur geltend machen, wenn wir dem K\u00e4ufer zuvor erfolglos eine angemessene Frist zur Zahlung gesetzt haben oder eine derartige Fristsetzung nach den gesetzlichen Vorschriften entbehrlich ist.[\/vc_column_text][\/vc_column][vc_column width=&#8221;1\/2&#8243;][vc_column_text]<strong>\u00a7 9 Gew\u00e4hrleistung und M\u00e4ngelr\u00fcge sowie\u00a0<\/strong><\/p>\n<p><strong>\u00a0 \u00a0 \u00a0 R\u00fcckgriff \/ Herstellerregress\u00a0<\/strong><\/p>\n<p>(1) Wir haften grunds\u00e4tzlich nicht f\u00fcr M\u00e4ngel, die der K\u00e4ufer bei Vertragsschluss kennt oder grob fahrl\u00e4ssig nicht kennt (\u00a7\u00a0442 BGB). Weiterhin setzen die M\u00e4ngelanspr\u00fcche des K\u00e4ufers voraus, dass er seinen gesetzlichen Untersuchungs- und Anzeigepflichten (\u00a7\u00a7\u00a0377, 381 HGB) nachgekommen ist. Bei Baustoffen und anderen, zum Einbau oder sonstigen Weiterverarbeitung bestimmten Waren hat eine Untersuchung in jedem Fall unmittelbar vor der Verarbeitung zu erfolgen. Zeigt sich bei der Lieferung, der Untersuchung oder zu irgendeinem sp\u00e4teren Zeitpunkt ein Mangel, so ist uns hiervon unverz\u00fcglich schriftlich Anzeige zu machen. In jedem Fall sind offensichtliche M\u00e4ngel innerhalb von 7 Arbeitstagen ab Lieferung und bei der Untersuchung nicht erkennbare M\u00e4ngel innerhalb der gleichen Frist ab Entdeckung schriftlich anzuzeigen. Vers\u00e4umt der K\u00e4ufer die ordnungsgem\u00e4\u00dfe Untersuchung und\/oder M\u00e4ngelanzeige, ist unsere Haftung f\u00fcr den nicht bzw. nicht rechtzeitig oder nicht ordnungsgem\u00e4\u00df angezeigten Mangel nach den gesetzlichen Vorschriften ausgeschlossen. Bei einer zum Einbau, zur Anbringung oder Installation bestimmten Ware gilt dies\u00a0auch dann, wenn der Mangel infolge der Verletzung einer dieser Pflichten erst nach der entsprechenden Verarbeitung offenbar wurde; in diesem Fall bestehen insbesondere keine Anspr\u00fcche des K\u00e4ufers auf Ersatz entsprechender Kosten (&#8222;Aus- und Einbaukosten&#8221;).<\/p>\n<p>(2) M\u00e4ngelanspr\u00fcche verj\u00e4hren 12 Monate nach erfolgter Ablieferung der von uns gelieferten Ware bei unserem K\u00e4ufer (Hinweis: bei dem Verkauf gebrauchter G\u00fcter kann die Gew\u00e4hrleistungsfrist ganz ausgeschlossen werden). Vorstehende Bestimmungen gelten nicht, soweit das Gesetz gem.\u00a7 438 Abs. 1 Nr. 2 BGB (Bauwerke und Sachen f\u00fcr Bauwerke), \u00a7 479 Abs. 1 BGB (R\u00fcckgriffsanspruch) nach \u00a7 634a Abs. 1 BGB (Baum\u00e4ngel) l\u00e4ngere Fristen zwingend vorschreibt. Vor etwaiger R\u00fccksendung der Ware ist unsere Zustimmung einzuholen.<\/p>\n<p>(3) Sollte trotz aller aufgewendeter Sorgfalt die gelieferte Ware einen Mangel aufweisen, der bereits zum Zeitpunkt des Gefahr\u00fcbergangs vorlag, so werden wir die Ware, vorbehaltlich fristgerechter M\u00e4ngelr\u00fcge nach unserer Wahl nachbessern oder Ersatzware liefern. Es ist uns stets Gelegenheit zur Nacherf\u00fcllung innerhalb angemessener Frist zu geben. R\u00fcckgriffsanspr\u00fcche bleiben von vorstehender Regelung ohne Einschr\u00e4nkung unber\u00fchrt.<\/p>\n<p>(4) Wir sind berechtigt, die geschuldete Nacherf\u00fcllung davon abh\u00e4ngig zu machen, dass der K\u00e4ufer den f\u00e4lligen Kaufpreis bezahlt. Der K\u00e4ufer ist jedoch berechtigt, einen im Verh\u00e4ltnis zum Mangel angemessenen Teil des Kaufpreises zur\u00fcckzubehalten.<\/p>\n<p>(5) Der K\u00e4ufer hat uns die zur geschuldeten Nacherf\u00fcllung erforderliche Zeit und Gelegenheit zu geben, insbesondere die beanstandete Ware zu Pr\u00fcfungszwecken zu \u00fcbergeben. Im Falle der Ersatzlieferung hat uns der K\u00e4ufer die mangelhafte Sache auf unser Verlangen nach den gesetzlichen Vorschriften zur\u00fcckzugeben; einen R\u00fcckgabeanspruch hat der K\u00e4ufer jedoch nicht. Die Nacherf\u00fcllung beinhaltet weder den Ausbau, die Entfernung oder Desinstallation der mangelhaften Sache noch den Einbau, die Anbringung oder die Installation einer mangelfreien<\/p>\n<p>Sache, wenn wir urspr\u00fcnglich nicht zu diesen Leistungen verpflichtet waren; Anspr\u00fcche des K\u00e4ufers auf Ersatz entsprechender Kosten (&#8222;Aus- und Einbaukosten&#8221;) bleiben unber\u00fchrt.<\/p>\n<p>(6) Schl\u00e4gt die Nacherf\u00fcllung fehl, kann der K\u00e4ufer \u2013 unbeschadet etwaiger Schadenersatzanspr\u00fcche \u2013 vom Vertrag zur\u00fccktreten oder die Verg\u00fctung mindern.<\/p>\n<p>(7) M\u00e4ngelanspr\u00fcche bestehen nicht bei nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit, bei nur unerheblicher Beeintr\u00e4chtigung der Brauchbarkeit, bei nat\u00fcrlicher Abnutzung oder Verschlei\u00df wie bei Sch\u00e4den, die nach dem Gefahr\u00fcbergang infolge fehlerhafter Bauarbeiten, ungeeigneten Baugrundes oder aufgrund besonderer \u00e4u\u00dferer Einfl\u00fcsse entstehen, die nach dem Vertrag nicht vorausgesetzt sind. Werden vom K\u00e4ufer oder Dritten unsachgem\u00e4\u00df Instandsetzungsarbeiten oder \u00c4nderungen vorgenommen, so bestehen f\u00fcr diese und die daraus entstehenden Folgen ebenfalls keine M\u00e4ngelanspr\u00fcche.<\/p>\n<p>(8) Die zum Zweck der Pr\u00fcfung und Nacherf\u00fcllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten sowie ggf. Aus- und Einbaukosten tragen bzw. erstatten wir nach Ma\u00dfgabe der gesetzlichen Regelung und diesen AVB, wenn tats\u00e4chlich ein Mangel vorliegt. Andernfalls k\u00f6nnen wir vom K\u00e4ufer die aus dem unberechtigten Mangelbeseitigungsverlangen entstandenen Kosten ersetzt verlangen, wenn der K\u00e4ufer wusste oder h\u00e4tte erkennen k\u00f6nnen, dass tats\u00e4chlich kein Mangel vorliegt.<\/p>\n<p>(9) Anspr\u00fcche des K\u00e4ufers wegen der zum Zweck der Nacherf\u00fcllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten, sind ausgeschlossen, soweit die Aufwendungen sich erh\u00f6hen, weil die von uns gelieferte Ware nachtr\u00e4glich an einen anderen Ort als die Niederlassung des K\u00e4ufers verbracht worden ist, es sei denn, die Verbringung entspricht ihrem bestimmungsgem\u00e4\u00dfen Gebrauch.<\/p>\n<p>(10) R\u00fcckgriffsanspr\u00fcche des K\u00e4ufers gegen uns bestehen nur insoweit, als der K\u00e4ufer mit seinem Abnehmer keine \u00fcber die gesetzlich zwingenden M\u00e4ngelanspr\u00fcche hinausgehenden Vereinbarungen getroffen hat. F\u00fcr den Umfang des R\u00fcckgriffsanspruches des K\u00e4ufers gegen den Lieferer gilt ferner Absatz 6 entsprechend.<\/p>\n<p>(11) Auf Schadensersatz haften wir \u2013 gleich aus welchem Rechtsgrund \u2013 im Rahmen der Verschuldenshaftung bei Vorsatz und grober Fahrl\u00e4ssigkeit. Bei einfacher Fahrl\u00e4ssigkeit haften wir, vorbehaltlich gesetzlicher Haftungsbeschr\u00e4nkungen\u00a0(z.B.\u00a0Sorgfalt in eigenen Angelegenheiten; unerhebliche Pflichtverletzung), nur<\/p>\n<ol>\n<li>f\u00fcr Sch\u00e4den aus der Verletzung des Lebens, des K\u00f6rpers oder der Gesundheit,<\/li>\n<li>f\u00fcr Sch\u00e4den aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Verpflichtung, deren Erf\u00fcllung die ordnungsgem\u00e4\u00dfe Durchf\u00fchrung des Vertrags \u00fcberhaupt erst erm\u00f6glicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelm\u00e4\u00dfig vertraut und vertrauen darf); in diesem Fall ist unsere Haftung jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.<\/li>\n<\/ol>\n<p>(12) Die sich aus Abs.\u00a011 ergebenden Haftungsbeschr\u00e4nkungen gelten auch gegen\u00fcber Dritten sowie bei Pflichtverletzungen durch Personen, deren Verschulden wir nach gesetzlichen Vorschriften zu vertreten haben. Sie gelten nicht, soweit ein Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie f\u00fcr die Beschaffenheit der Ware \u00fcbernommen wurde und f\u00fcr Anspr\u00fcche des K\u00e4ufers nach dem Produkthaftungsgesetz.<\/p>\n<p>(13) Wegen einer Pflichtverletzung, die nicht in einem Mangel besteht, kann der K\u00e4ufer nur zur\u00fccktreten oder k\u00fcndigen, wenn wir die Pflichtverletzung zu vertreten haben. Ein freies K\u00fcndigungsrecht des K\u00e4ufers (insbesondere gem. \u00a7\u00a7 650, 648 BGB) wird ausgeschlossen. Im \u00dcbrigen gelten die gesetzlichen Voraussetzungen und Rechtsfolgen.<\/p>\n<p><strong>\u00a7 10 Verj\u00e4hrung<\/strong><\/p>\n<p>(1) Abweichend von \u00a7\u00a0438 Abs.\u00a01 Nr.\u00a03 BGB betr\u00e4gt die allgemeine Verj\u00e4hrungsfrist f\u00fcr Anspr\u00fcche aus Sach- und Rechtsm\u00e4ngeln ein Jahr ab Ablieferung. Soweit eine Abnahme vereinbart ist, beginnt die Verj\u00e4hrung mit der Abnahme.<\/p>\n<p>(2) Handelt es sich bei der Ware um ein Bauwerk oder eine Sache, die entsprechend ihrer \u00fcblichen Verwendungsweise f\u00fcr ein Bauwerk verwendet worden ist und dessen Mangelhaftigkeit verursacht hat (Baustoff), betr\u00e4gt die Verj\u00e4hrungsfrist gem. der gesetzlichen Regelung 5\u00a0Jahre ab Ablieferung (\u00a7\u00a0438 Abs.\u00a01 Nr.\u00a02 BGB). Unber\u00fchrt bleiben auch weitere gesetzliche Sonderregelungen zur Verj\u00e4hrung (insbes. \u00a7\u00a0438 Abs.\u00a01 Nr.\u00a01, Abs.\u00a03, \u00a7\u00a7\u00a0444 , 445b BGB).<\/p>\n<p>(3) Die vorstehenden Verj\u00e4hrungsfristen des Kaufrechts gelten auch f\u00fcr vertragliche und au\u00dfervertragliche Schadensersatzanspr\u00fcche des K\u00e4ufers, die auf einem Mangel der Ware beruhen, es sei denn die Anwendung der regelm\u00e4\u00dfigen gesetzlichen Verj\u00e4hrung ( \u00a7\u00a7\u00a0195 , 199 BGB) w\u00fcrde im Einzelfall zu einer k\u00fcrzeren Verj\u00e4hrung f\u00fchren. Schadensersatzanspr\u00fcche des K\u00e4ufers gem. \u00a7\u00a010 Abs.\u00a02 S.\u00a01 und S.\u00a02 (a) sowie nach dem Produkthaftungsgesetz verj\u00e4hren ausschlie\u00dflich nach den gesetzlichen Verj\u00e4hrungsfristen.<\/p>\n<p><strong>\u00a7 11 Sonstiges\u00a0<\/strong><\/p>\n<p>1) Dieser Vertrag und die gesamten Rechtsbeziehungen der Parteien unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechtes (CISG).<\/p>\n<p>(2) Erf\u00fcllungsort und ausschlie\u00dflicher Gerichtsstand und f\u00fcr alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist unser Gesch\u00e4ftssitz, sofern sich aus der Auftragsbest\u00e4tigung nichts anderes ergibt.<\/p>\n<p>(3) Alle Vereinbarungen, die zwischen den Parteien zwecks Ausf\u00fchrung dieses Vertrages getroffen werden, bed\u00fcrfen der Schriftform. Von dem Schriftformerfordernis kann nur durch schriftliche Vereinbarung abgewichen werden.<\/p>\n<p>(4) Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden oder eine L\u00fccke enthalten, so bleiben die \u00fcbrigen Bestimmungen hiervon unber\u00fchrt. Die Parteien verpflichten sich, anstelle der unwirksamen Regelung eine solche gesetzlich zul\u00e4ssige Regelung zu treffen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Regelung am n\u00e4chsten kommt, bzw. diese L\u00fccke ausf\u00fcllt.[\/vc_column_text][\/vc_column][\/vc_row][vc_row][vc_column][vc_separator css=&#8221;.vc_custom_1519741974607{padding-top: 40px !important;}&#8221;][vc_column_text]<strong>Zahlungsbedingungen:<\/strong><\/p>\n<p>Innerhalb von 8 Tagen ab Rechnungsdatum abz\u00fcglich 3% Skonto oder 30 Tagen ohne Abzug.<\/p>\n<p>Lieferbedingungen Inland: ab Werk, \u00fcber 500,- Euro frei Haus.<\/p>\n<p>Lieferbedingungen Ausland: Rechnungsbetr\u00e4ge bis netto 500,- ab Werk, \u00fcber 500,- Euro frei bis deutsche Grenze.[\/vc_column_text][\/vc_column][\/vc_row]<\/p>\n<\/div>","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>[vc_row][vc_column][vc_column_text] Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen [\/vc_column_text][\/vc_column][\/vc_row][vc_row][vc_column width=&#8221;1\/2&#8243;][vc_column_text]\u00a7 1 Geltungsbereich (1) Diese Verkaufsbedingungen gelten ausschlie\u00dflich gegen\u00fcber Unternehmern, juristischen Personen des \u00f6ffentlichen Rechts oder \u00f6ffentlich-rechtlichen Sonderverm\u00f6gens im Sinne<span class=\"excerpt-hellip\"> [\u2026]<\/span><\/p>\n","protected":false},"author":3,"featured_media":0,"parent":0,"menu_order":0,"comment_status":"closed","ping_status":"closed","template":"","meta":{"footnotes":""},"class_list":["post-4099","page","type-page","status-publish","hentry"],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/www.wita.de\/pl\/wp-json\/wp\/v2\/pages\/4099","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/www.wita.de\/pl\/wp-json\/wp\/v2\/pages"}],"about":[{"href":"https:\/\/www.wita.de\/pl\/wp-json\/wp\/v2\/types\/page"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.wita.de\/pl\/wp-json\/wp\/v2\/users\/3"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.wita.de\/pl\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=4099"}],"version-history":[{"count":0,"href":"https:\/\/www.wita.de\/pl\/wp-json\/wp\/v2\/pages\/4099\/revisions"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/www.wita.de\/pl\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=4099"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}